Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Foto- und Videodienstleistungen
Auftragnehmer:
Modex Media
Dominik Meduna
Anningerweg 1
1100 Wien
Österreich
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden über die Erbringung von fotografischen und videografischen Dienstleistungen. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (B2C) als auch Unternehmern (B2B), sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungswünsche nach Vertragsabschluss können zu Mehrkosten führen.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Eine Anzahlung in Höhe von 30–50 % des Gesamtbetrages kann verlangt werden.
Die Restzahlung ist spätestens vor Übergabe der finalen Dateien fällig.
Die Auslieferung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars.
5. Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer bleibt Urheber sämtlicher erstellter Werke.
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
Jegliche Bearbeitung, Veränderung oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
Eine kommerzielle Nutzung ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet.
6. Eigenwerbung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. Website, Social Media, Portfolio, Wettbewerbe, Drucksorten) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
7. Informationspflicht gegenüber abgebildeten Personen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche bei Veranstaltungen anwesenden Personen darüber zu informieren, dass Foto- und/oder Videoaufnahmen angefertigt werden und diese vom Auftragnehmer zu Zwecken der Eigenwerbung veröffentlicht werden können.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass entsprechende Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen, sofern dies datenschutzrechtlich erforderlich ist.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Ansprüche Dritter aus der Verletzung dieser Informationspflicht.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
9. Lieferzeit
Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
10. Korrekturschleifen (Videoprojekte)
Im vereinbarten Preis sind zwei Korrekturschleifen enthalten.
Jede weitere Änderungsrunde wird gesondert verrechnet.
11. Stornobedingungen
Bei Stornierung durch den Kunden gelten folgende Ausfallhonorare:
bis 7 Tage vor Termin: kostenfrei
3–7 Tage vor Termin: 50 % des Auftragswertes
weniger als 48 Stunden vor Termin: 100 % des Auftragswertes
Bei Hochzeitsreportagen:
bis 6 Monate vor Termin: 30 %
3–6 Monate vor Termin: 50 %
weniger als 3 Monate vor Termin: 100 %
12. Hochzeitsvideografie – Ablaufverzögerungen
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen im Ablauf der Veranstaltung außerhalb seines Einflussbereiches.
Eine Verlängerung der vereinbarten Einsatzzeit wird gesondert verrechnet.
13. Drohnenaufnahmen
Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich unter Einhaltung der geltenden luftfahrtrechtlichen Bestimmungen.
Sollten notwendige Genehmigungen oder witterungsbedingte Einschränkungen den Einsatz der Drohne verhindern, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Preisminderung.
14. Musiklizenz bei Videoproduktionen
Für Videoproduktionen wird ausschließlich lizenzierte Musik verwendet (z.B. Artlist).
Die Lizenz berechtigt zur Nutzung im Rahmen der vereinbarten Verwendung durch den Auftragnehmer.
Für eine darüberhinausgehende Veröffentlichung durch den Auftraggeber (z.B. Upload auf Social Media Plattformen) ist der Auftraggeber selbst für die Einhaltung der jeweiligen Lizenzbestimmungen verantwortlich.
Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige urheberrechtliche Ansprüche Dritter infolge eigenständiger Veröffentlichungen durch den Auftraggeber.
15. UGC / Werbeproduktionen (B2B)
Bei beauftragten Werbe- oder UGC Produktionen ist der Auftraggeber für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte (z.B. Marken, Logos, Texte) verantwortlich.
16. Expresslieferung
Eine beschleunigte Bearbeitung und Lieferung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Aufpreis.
17. Rohdaten (RAW-Dateien)
Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
18. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Die Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt.
19. Verbraucher (B2C)
Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
Ein Rücktrittsrecht bei individuell angefertigten Dienstleistungen ist gemäß §18 FAGG ausgeschlossen, sofern mit der Leistungserbringung begonnen wurde.
20. Unternehmer (B2B)
Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen als abbedungen, soweit gesetzlich zulässig.
21. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.